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OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1999 - 12 A 399/97 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juli 1999 - 12 A 399/97 (https://dejure.org/1999,19427)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Feuerwehrbeamter; Ersatzbeschaffung von Dienstbekleidung; Anspruch auf Aufwendungsersatz
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 23.10.1996 - 10 K 6839/95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1999 - 12 A 399/97
Wird zitiert von ... (2)
- VG Frankfurt/Main, 19.04.2010 - 9 K 103/10
Kostentragungspflicht bei Alltagsdienstkleidung für Polizeivollzugsbeamte und …
Allerdings ergibt sich aus der Pflicht, eine Dienstkleidung selbst zu beschaffen noch nicht unmittelbar die - weitergehende - Pflicht, für die Anschaffungskosten selbst aufzukommen, da insoweit auch Aufwendungsersatzansprüche gegen den Dienstherrn in Betracht kommen können (…BAG B. v. 13.2.2007 - 1 ABR 18706 - NZA 2007, 640, 642 Rn. 18 m.w.N.; OVG NW U. v. 29.7.1999 - 12 A 399/97 - Schütz/Maiwald ES/E III 2 Nr. 12). - OVG Sachsen, 13.07.2016 - 2 A 31/13
Dienstkleidung; Sportschuhe; Kostenersatz
Die Ausstattung mit Dienstkleidung hat den Zweck, die Träger dieser Kleidung als Angehörige eines bestimmten Verwaltungszweiges und/oder als Träger bestimmter hoheitlicher Befugnisse - im Falle des Polizeibeamten solcher nach dem Polizeigesetz bzw. der Strafprozessordnung - zu kennzeichnen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 29. Juli 1999 - 12 A 399/97 -, juris Rn. 10; vgl. auch die Vorbemerkung der Verwaltungsvorschrift des SMI über das "Erscheinungsbild im Polizeivollzugsdienst").